Das ausgewiesene Vermittlungshonorar ist aber nur dann zu leisten, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss (Kauf oder Miete) hinsichtlich des von uns angebotenen/vermittelten Objektes kommt.
Sollten Unklarheiten auftreten oder Sie Fragen haben sehen Sie sich bitte folgendes Video an:
Informations-Video: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/